DTG-Positionspapier  Organspende – zur 33. Jahrestagung 2024

Regensburg, 25. Oktober 2024

Dieses Jahr, vom 7. bis 9. November 2024, treffen sich Transplantationsmedizinerinnen und -mediziner und Pflegende in Freiburg zur 33. Jahrestagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). Die DTG ist eine wissenschaftliche Gesellschaft mit Mitgliedern der Fachgebiete Chirurgie, Innere Medizin, Urologie, Anästhesie, Immunologie, mit Koordinatoren und anderen Personen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Transplantationsmedizin in Deutschland in organisatorischer, klinischer und wissenschaftlicher Hinsicht zu fördern. 

Bei der 33. Jahrestagung werden auch in diesem Jahr wieder aktuelle Themen aus Forschung und Krankenversorgung zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit terminalen Organversagen durch Transplantation diskutiert.

Ein Schwerpunkt ist die Gewinnung und Förderung der jungen Ärzteschaft und der Pflegenden für diesen Bereich der Hochleistungsmedizin. Ein weiterer wichtiger Themenschwerpunkt ist die Verbesserung der Organspende in unserem Land, nachdem bisherige Bemühungen und Gesetzesinitiativen nicht erfolgreich waren, den fortwährenden Organmangel zu beheben. Hier muss noch viel getan werden, um wieder Anschluss an die Versorgungsqualität anderer Länder zu erhalten. Das beginnt bei der flächendeckenden Durchsetzung der derzeit geltenden gesetzlichen Möglichkeiten der postmortalen Spende.

Rund 8.500 Menschen stehen in Deutschland aktuell auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2023 gab es 965 Organspenderinnen und -spender in Deutschland. In kaum einem anderen europäischen Land ist das Missverhältnis zwischen Spenderorganen und Patientinnen und Patienten, die dringend ein neues Organ benötigen, so groß wie in Deutschland.

Die DTG fordert die Politik auf, sich dem Thema Organspende dringend anzunehmen.

Unsere Forderungen im Detail:

Widerspruchsregelung: Die deutsche Ärzteschaft hat sich klar für die Einführung der Widerspruchsregelung eingesetzt. Mit Einführung des Organspenderegisters ist der persönliche Wille zur Organspendebereitschaft sicher dokumentierbar und jederzeit abrufbar, so dass die Angehörigen entlastet werden. Deshalb spricht sich die DTG klar für die Einführung der Widerspruchslösung aus. Des Weiteren sehen wir dringenden Änderungsbedarf beim Transplantationsgesetz.

Lebendspende: Eine Gesetzesvorlage zur Erweiterung der Möglichkeiten der Lebendspende ist bereits initiiert. Wir fordern die Einführung eines gesetzlich verankerten Lebendorganspenderegisters, auch für die Überkreuzlebendspende – zum Schutz der Lebendspendenden.

Hirntod nach Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD): Neben der Lebendspende, der Überkreuzlebendspende und der postmortalen Spende nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles haben die meisten Nachbarländer die Zahl postmortaler Organspenden durch die Einführung der Spende nach Herz-Kreislaufstillstand und folgendem Hirntod erhöhen können. Regelungen und Erfahrungen aus dem Ausland sollten in der Abstimmung mit den medizinischen Fachgesellschaften (Transplantationsmedizin, Intensivmedizin, Neurologie etc.) genutzt werden.

Die Aufklärung der Bevölkerung ist zudem immens wichtig, um die unterschiedlichen Formen der Organspende zu verstehen und Vertrauen zu schaffen.

Damit viele Patientinnen und Patienten von dieser Spitzenmedizin profitieren, bedarf es einer erhöhten Organspendebereitschaft in der Bevölkerung. Deshalb brauchen wir eine zielführende, sachlich kompetente Diskussion in der Politik zur Einführung der Widerspruchslösung – unter Vermeidung wahlstrategischer Erwägungen.

Das Papier zum Download finden Sie hier.