PRESSEMITTEILUNG
Regensburg, 15. Oktober 2024
Organspende: Deutsche Transplantationsgesellschaft begrüßt FDP-Vorschlag zur Erweiterung der Todesdefinition
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) begrüßt ausdrücklich den Vorschlag der FDP im Bundestag, die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende zu erweitern, um die Spenderzahlen zu erhöhen. Demnach soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine vorher selbstbestimmte Entnahme von Organen sein. Die Spende nach Tod durch primären Herz-Kreislaufstillstand und folgendem Hirntod ist laut DTG in vielen Nachbarländern bereits etabliert und hat dort zu einer deutlichen Zunahme des Spenderpools geführt.
„Rund 8.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. In kaum einem anderen europäischen Land ist das Missverhältnis zwischen Spenderorganen und Patientinnen und Patienten, die dringend ein neues Organ benötigen, so groß wie in Deutschland“, mahnt Professor Dr. Utz Settmacher, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) und Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Jena.
Diese aktuelle Situation erfordert laut DTG einerseits eine gesellschaftspolitische Diskussion über die Verbesserung der postmortalen Spende nach Hirntod, aber auch über die Einführung von längst erprobten Alternativen. Dazu gehört die sogenannte DCD-Spende (Donation after circulatory death), die Organspende nach einem primären Herz-Kreislauf-Stillstand und folgendem Hirntod. „Fast alle Nachbarländer ermöglichen die Spende nach primären Herz-Kreislaufstillstand und folgendem Hirntod. Das hat zu einer deutlichen Zunahme von Organspenden geführt. Deshalb begrüßen wir den aktuellen Vorschlag der FDP“, sagt Settmacher. Die Erweiterung der Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende sei aber nur eine Möglichkeit, die Spenden zu erhöhen. Die DTG weist in der aktuellen Debatte zudem auf die Dringlichkeit der Umsetzung der Widerspruchslösung hin, um die Organspenden bedarfsgerecht zu erhöhen. „Es ist zwingend erforderlich, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger mit der wichtigen Frage beschäftigt: Was soll mit meinen Organen nach dem Tod passieren? Denn die Entscheidung für eine Spende kann viele Menschenleben retten. Dabei ist allenBürgerinnen und Bürgern auch mit der Widerspruchslösung freigestellt, nach ihrem Tod ihre Organe zu spenden oder nicht. Niemand wird gedrängt, diese persönliche Entscheidung zu hinterfragen. Durch das Organspenderegister wurde nun auch in Deutschland eine für jeden zugängliche Platform etabliert, auf der jede Bürgerin und jeder Bürger diesen Widerspruch dokumentieren kann“, betont Professor Dr. Mario Schiffer, Generalsekretär der DTG und Klinikdirektor Nephrologie und Hypertensiologie am Uniklinikum Erlangen. Die Widerspruchsregelung ist laut DTG die bereits am weitesten verbreitete Lösung in Europa. Sie gilt unter anderem in den Niederlanden, in Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Irland und Österreich. Die fehlende Widerspruchsregelung ist einer der Gründe, warum Deutschland in puncto Organspende international Schlusslicht ist.
Über die DTG: Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) ist eine wissenschaftliche Gesellschaft mit Mitgliedern der Fachgebiete Chirurgie, Innere Medizin, Urologie, Anästhesie, Immunologie, Koordinatoren und anderen Personen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Transplantationsmedizin in Deutschland in organisatorischer, klinischer und wissenschaftlicher Hinsicht zu fördern. Die DTG ist parteiunabhängig. Sie ist mit Vertreterinnen und Vertretern des Vorstandes und der Organkommissionen in die Arbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) und der Richtlinienkommissionen bei der Bundesärztekammer, in den Stiftungsrat der DSO, in verschiedenen Gremien von Eurotransplant, bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (IQTIG) und beim neu eingerichteten Transplantationsregister eingebunden.
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