Regensburg, 29.01.2026

DTG begrüßt den Gesetzentwurf zur Novellierung des Transplantationsgesetzes

Die DTG begrüßt den vorgelegten Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes, welcher am 30.1. im Bundestag debattiert wird, ausdrücklich. Angesichts weiterhin zu niedriger Transplantationszahlen, langer Wartezeiten und einer hohen Mortalität auf der Warteliste stellt die Reform einen wichtigen und überfälligen Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz dar. Besonders positiv bewertet die Fachgesellschaft die Erweiterung der Lebendorganspende durch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein nationales Programm zur Überkreuzlebendnierenspende und die Einbeziehung nicht gerichteter anonymer Nierenspenden. Diese Maßnahmen erhöhen die Transplantationschancen insbesondere für hoch immunisierte Patientinnen und Patienten deutlich und orientieren sich an international bewährten Standards. Ebenso begrüßen wir die Stärkung des Spenderschutzes durch eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und die Einführung einer unabhängigen Lebendspende-Begleitperson über den gesamten Spendeprozess hinweg. Die Fachgesellschaft weist jedoch darauf hin, dass diese wichtige Aufgabe nur mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen in den Transplantationszentren erfolgreich umgesetzt werden kann. Auch die bundesweit einheitliche Neuregelung der Lebendspendekommissionen stellt aus Sicht der Fachgesellschaft einen großen Fortschritt für Transparenz, Rechtssicherheit und Gleichbehandlung dar.

Die Zusatzpunkte bei der Organvermittlung für frühere Lebendnierenspenderinnen und -spender, die später selbst dialysepflichtig werden, werden von uns als längst überfällige Anerkennung der besonderen Solidarleistung der Spenderinnen bewertet.  Bedauerlich ist, dass die Lebendspende der Leber nicht in die Reform einbezogen wurde. Von der Gesetzesänderung werden daher nicht alle Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten profitieren können, so dass es weitere Maßnahmen braucht um auch die Organspende von Verstorbenen weiter zu stärken.

Insgesamt stellt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht einen bedeutenden Schritt dar, um mehr Patientinnen und Patienten eine Nieren-Transplantation zu ermöglichen und den Spenderschutz zu stärken. Die Fachgesellschaft steht bereit, die Umsetzung konstruktiv zu begleiten und ihre fachliche Expertise in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.