Regensburg, 26. März 2026

DTG begrüßt neues Transplantationsgesetz: „Ein Meilenstein für mehr Transplantationschancen“

Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) begrüßt die geplante Novelle des Transplantationsgesetzes als entscheidenden Fortschritt für Patientinnen und Patienten mit Nierenversagen. Besonders die Einführung der Überkreuzlebendnierenspende und die Stärkung des Spenderschutzes seien „längst überfällig", erklärt DTG-Präsidentin Prof. Martina Koch. Am 26. März 2026 entscheidet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung. Die DTG steht bereit, die Umsetzung fachlich zu begleiten.

„Diese Reform schafft endlich die rechtlichen Grundlagen, um hoch immunisierten Patientinnen und Patienten bessere Transplantationschancen zu bieten – ein Meilenstein, der sich an internationalen Standards orientiert", betont Koch. 

Kernpunkte der Reform:
Überkreuzlebendnierenspende: Paare, die medizinisch nicht zueinander passen, können Organe tauschen – das erhöht die Chancen für bisher schwer vermittelbare Patientinnen und Patienten.
Spenderschutz: Verpflichtende psychosoziale Beratung und unabhängige Begleitung während des gesamten Spendeprozesses durch ein Transplantationszentrum.
Transparenz: Bundesweit einheitliche Lebendspendekommissionen für mehr Rechtssicherheit und faire Chancen.
Anerkennung für Spenderinnen und Spender: Wer selbst eine Niere gespendet hat und später dialysepflichtig wird, erhält Vorrang bei der Organvermittlung – „eine längst überfällige Würdigung ihres Engagements", meint Koch.

Warum die Novelle dringend notwendig ist
Der Gesetzentwurf reagiert auf anhaltend niedrige Transplantationszahlen, lange Wartezeiten und eine hohe Sterblichkeit von Menschen auf der Warteliste. „Die aktuelle Situation ist für viele Patientinnen und Patienten unerträglich. Die Reform bricht endlich strukturelle Hürden auf und verbessert die Versorgung von Menschen mit Nierenversagen", sagt Koch. Die DTG-Präsidentin hatte sich bereits in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 25. Februar 2026 für eine zügige Umsetzung ausgesprochen.

Was ist eine Überkreuzlebendnierenspende?
Zwei oder mehr Paare tauschen Organe, wenn sie aus medizinischen Gründen – z. B. wegen Blutgruppenunverträglichkeit – nicht direkt zueinander passen. „So werden Transplantationen möglich, die sonst scheitern würden – ein Gewinn für alle, der Spendenbereitschaft und Lebensrettung fördert", sagt Koch. Langfristig könnte das Modell auch auf andere Organe wie die Leber ausgeweitet werden.

DTG steht für konstruktive Begleitung der Umsetzung
Die Fachgesellschaft weist darauf hin, dass die Neuregelungen nur mit ausreichenden Ressourcen in den Transplantationszentren erfolgreich umgesetzt werden können. „Wir stehen bereit, unsere Expertise einzubringen, um die Reform patientenorientiert zu gestalten", sagt Koch.

Über die DTG:
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) ist eine wissenschaftliche Gesellschaft mit Mitgliedern der Fachgebiete Chirurgie, Innere Medizin, Urologie, Anästhesie, Immunologie, Koordinatorinnen und Koordinatoren und anderen Personen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Transplantationsmedizin in Deutschland in organisatorischer, klinischer und wissenschaftlicher Hinsicht zu fördern. Die DTG ist parteiunabhängig. Sie ist mit Vertreterinnen und Vertretern des Vorstandes und der Organkommissionen in die Arbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) und der Richtlinienkommissionen bei der Bundesärztekammer, in den Stiftungsrat der DSO, in verschiedenen Gremien von Eurotransplant, bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (IQTIG) und beim neu eingerichteten Transplantationsregister eingebunden.

Pressekontakt:
Antje Thiel, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0179-2050813

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