Regensburg, 17. Juli 2025
Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) begrüßt Referentenentwurf zur Überkreuz-Lebendspende und fordert gesetzlich verankertes Lebendorganspende-Register
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG). Die DTG fordert zudem die Einführung eines gesetzlich verankerten Lebendorganspende-Registers.
Laut Referentenentwurf des BMG soll die Überkreuz-Lebendspende, sprich Nierenspenden zwischen zwei unterschiedlichen Paaren, in Deutschland ermöglicht werden. Der Referentenentwurf eröffnet laut DTG damit neue Optionen des Organaustausches im Rahmen einer Lebendorganspende.
Die DTG fordert zudem die Einführung eines gesetzlich verankerten Lebendorganspende-Registers analog zum Transplantationsregister – auch für die Überkreuzlebendspende – zum Schutz der Lebendspenderinnen und -spender.
Die TPG-Auftraggeber, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer, sollen nach Forderungen der DTG als untergesetzliche Normgeber rechtsverbindliche Vereinbarungen zur Implementierung des Deutschen Lebendspende Registers entsprechend den Zielen des §15 a TPG treffen. Die Kosten des Lebendspende Registers seien dabei aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen.
„Eine professionelle Aufklärung und insbesondere eine adäquate Risikoaufklärung, auch über Spätfolgen sowohl medizinischer, biologischer als auch psychosozialer Art, setzt voraus, dass wir diese Risiken aufgrund einer wissenschaftlich fundierten Datenlage auch benennen können. Allerdings fehlen bis heute Daten zum Gesundheitszustand der Spender – vor allem im Langzeitverlauf. Das Deutsche Lebendspende Register liefert genau diese Daten, um die Langzeitfolgen abzuschätzen“, betont Prof. Dr. Barbara Suwelack, Vorstandsmitglied der Deutschen Transplantationsgesellschaft e. V., Leiterin des Lebendspende-Registers und Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie, Transplantationsmedizin am Universitätsklinikum Münster.
Die DTG weist darauf hin, dass rund 8.500 Menschen aktuell in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. 2023 gab es 965 Organspenderinnen und -spender in Deutschland. Damit sind die Zahlen in den vergangenen 20 Jahren sogar zurückgegangen.
„Wir sind in Europa weiterhin Schlusslicht. Das Missverhältnis zwischen Spenderorganen und Patientinnen und Patienten, die dringend ein neues Organ benötigen, ist bei uns besonders groß. Deshalb benötigen wir neben der Überkreuzlebendspende auch die Widerspruchslösung, um die Versorgung für Patientinnen und Patienten zu verbessern“, betont Professor Dr. Utz Settmacher, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) und Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Jena.
Über die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG):
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) ist eine wissenschaftliche Gesellschaft mit Mitgliedern der Fachgebiete Chirurgie, Innere Medizin, Urologie, Anästhesie, Immunologie, Koordinatoren und anderen Personen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Transplantationsmedizin in Deutschland in organisatorischer, klinischer und wissenschaftlicher Hinsicht zu fördern. Die DTG ist parteiunabhängig. Sie ist mit Vertreterinnen und Vertretern des Vorstandes und der Organkommissionen in die Arbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) und der Richtlinienkommissionen bei der Bundesärztekammer, in den Stiftungsrat der DSO, in verschiedenen Gremien von Eurotransplant, bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (IQTIG) und beim neu eingerichteten Transplantationsregister eingebunden.
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