25. Juni 2026

Pressemitteilung der Deutschen Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG)

Vor der Bundestagsdebatte zur Organspende: „Deutschland muss sich entscheiden – für die Widerspruchsregelung!"

Heute Nachmittag debattiert der Deutsche Bundestag erneut über die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) begrüßt diese Debatte ausdrücklich und fordert eine klare gesetzliche Entscheidung nach dem Vorbild anderer europäischer Länder, die deutlich höhere Organspendezahlen aufweisen.

Prof. Dr. Martina Koch, Präsidentin der DTG, erklärt dazu: „Die Widerspruchsregelung hebelt weder das Selbstbestimmungsrecht aus, noch verletzt sie ethische Grundprinzipien. Unsere europäischen Nachbarn haben diese Fragen nach sorgfältiger Abwägung längst geklärt." Für sie ist es unverständlich, warum Deutschland sich weiterhin so schwertut mit der Widerspruchsregelung und dafür eine eklatante Versorgungslücke in Kauf nimmt: „Die eigentliche Frage muss sein, ob es in Deutschland ethisch vertretbar ist, eine bekannte Versorgungslücke weiterhin nicht zu schließen und damit schwerkranken Menschen die notwendige medizinische Versorgung vorzuenthalten."

Versorgungslücke mit fatalen Folgen
So starben im Jahr 2025 in Deutschland 633 Menschen auf den offiziellen Wartelisten. Viele Menschen werden aufgrund der langen Wartezeiten gar nicht erst in die Liste aufgenommen, weil sie keine realistische Chance auf ein Organangebot haben. 2025 standen 3.020 nach dem Tod gespendeten Organen 8.515 Menschen gegenüber, die aktiv auf ein Spenderorgan warteten. Spanien, Portugal, die Tschechische Republik und nahezu alle unsere Eurotransplant-Partnerländer verzeichnen deutlich höhere Organspendezahlen als Deutschland. Spitzenreiter Spanien etwa berichtet für 2025 von über 52 Organspendern pro Million Einwohner. „Deutschland dagegen liegt mit weniger als 12 Organspenden pro Million Einwohner weit unter dem europäischen Durchschnitt. „Wir gehören zu den wenigen Ländern in Europa, die weder die Widerspruchsregelung haben, noch Organspende nach Kreislaufstillstand (DCD) zulassen", mahnt Prof. Koch.

Ohne dokumentierten Widerspruch ist jeder Organspender
In Umfragen geben 85% der Deutschen an, der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberzustehen. Diese Spendebereitschaft läuft bei der aktuell geltenden Zustimmungsregelung allerdings häufig ins Leere. „Aus Daten der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) wissen wir, dass seit Jahren unverändert nur etwa 15% der möglichen Organspender ihren Willen – entweder für oder gegen eine Organspende – schriftlich erklärt haben. Von diesen 15% stimmen knapp 80% einer Organspende zu. Wenn die Angehörigen entscheiden müssen, liegt die Zustimmungsrate hingegen nur bei gut 20%. Man muss also vermuten, dass die Angehörigen nicht in jedem Fall im Sinne des Verstorbenen entscheiden." Bei der Widerspruchsregelung hingegen gilt jede volljährige Person grundsätzlich als Organspenderin oder Organspender, sofern sie zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das hilft auch den Angehörigen in einer ohnehin extremen Belastungssituation. „Angehörige sollten nicht zusätzlich mit einer Entscheidung belastet werden, die eigentlich jeder Mensch selbst treffen sollte."

Rahmenbedingungen für Organspende verbessern
Die Fachgesellschaft appelliert daher an die Bundestagsabgeordneten, den Weg für die Widerspruchsregelung freizumachen: „Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen für die Organspende in Deutschland weiter zu verbessern. Deutschland hat ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und verfügt mit dem Organspenderegister inzwischen auch über die technischen Voraussetzungen für eine sicher dokumentierte Willensentscheidung. Wie wir aus unseren Nachbarländern wissen, wird die Widerspruchsregelung allein nicht den Durchbruch bringen. Wir müssen in Deutschland den Mut haben, alle Maßnahmen zu nutzen, die zu einer besseren Versorgung der Menschen auf den Wartelisten führen. Die Widerspruchsregelung ist der erste Schritt – eine Diskussion über die Möglichkeit der Organspende nach Kreislaufstillstand muss folgen." 

Zusammen mit der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin (DAT) hat die DTG zu diesem Thema am 22.6.26 das Papier „Widerspruch und DCD- ein ethischer Imperativ" veröffentlicht: https://diatra.de/articles/2026/06/22/widerspruch-und-dcd   

Über die DTG:
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) ist eine interdisziplinäre wissenschaftliche Fachgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Transplantationsmedizin in Deutschland in organisatorischer, klinischer und wissenschaftlicher Hinsicht zu fördern. Die DTG ist parteiunabhängig. Sie ist mit Vertreterinnen und Vertretern des Vorstandes und der Organkommissionen in die Arbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) und der Richtlinienkommissionen bei der Bundesärztekammer, in den Stiftungsrat der DSO, in verschiedenen Gremien von Eurotransplant, bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (IQTIG) und beim neu eingerichteten Transplantationsregister eingebunden.

Pressekontakt:
Antje Thiel, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0179-2050813


Kontakt zur DTG:
Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V.
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0941 944-7324, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Universitätsklinikum Regensburg
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Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.

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